Neues Transplantationsgesetz


Neue Regeln für die Organspende
Neues Transplantationsgesetz

Seit 1997 regelt das Transplantationsgesetz, wer Organe entnehmen darf und unter welchen Voraussetzungen. Der Deutsche Bundestag erweitert das Gesetz nun um die „Entscheidungslösung." Das Gesetz ist seit Anfang November 2012 gültig.

Freiwillige Entscheidung

Das Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Gewebe. Zudem stellt es den Organhandel unter Strafe. Laut dem Transplantationsgesetz dürfen Ärzte einem Verstorbenen nur dann Organe entnehmen, wenn dieser zu Lebzeiten einer Entnahme zugestimmt hat. Ist der Wille nicht bekannt, entscheidet der nächste Angehörige.

Neu ist nun die so genannte „Entscheidungslösung.“ Diese erlaubt beispielsweise Krankenkassen häufiger und direkter um eine Organspende zu bitten. Die Entscheidungslösung setzt sich gegen die so genannte „Widerspruchslösung“ durch, die in einigen europäischen Ländern besteht. Demnach ist jeder automatisch Organspender, solange er nicht aktiv Einspruch erhebt. In Deutschland soll sich jeder selbst für oder gegen eine Organspende entscheiden.

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sollen die Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit einer Organspende aufklären. Die Versicherten können eine direkte schriftliche Entscheidung über die Organ- und Gewebespende abgeben. Diese Information speichern die Kassen auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes erhalten Krankenhäuser in Zukunft eine bessere Ausstattung, um Organtransplantationen umzusetzen. Spezielle Transplantationsbeauftrage koordinieren den Prozess der Organspende.

Das neue Gesetz sichert Lebendspender rechtlich und finanziell ebenfalls besser ab. So erhält jeder Spender einen Anspruch auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Fahrtkostenübernahme und Krankengeld. Außerdem gilt für den Spender künftig das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet, dass er sein Gehalt während der Arbeitsunfähigkeit nach der Organentnahme bis zu sechs Wochen weiter erhält.

TCP Apotheken OHG

Die TCP Apotheken OHG, ist eine Kooperationsgemeinschaft vierer regionaler Apotheken im Raum Reichenbach und Zwickau. Eine dieser Apotheken ist die Apotheke am Solbrigplatz.
Informationen zu den drei weiteren TCP Apotheken erhalten Sie hier:
Alte Stadtapotheke Reichenbach | Reichenbach Oberplanitzer Apotheke  | Oberplanitz 
Schwan-Apotheke Meerane | Meerane

Unsere Kundenkarte

News

So kommen Beinvenen in Schwung
So kommen Beinvenen in Schwung

Für alle, die viel stehen müssen

Wer beruflich viel stehen muss, mutet seinen Beinvenen einiges zu. Mit den richtigen Schuhen und Strümpfen, kalten Duschen und einfachen Übungen lässt sich die Venengesundheit fördern.   mehr

Nur ein Medikament oder schon Doping?
Blick auf die Beine des Teilnehmerfeldes bei einem Stadtlauf.

Strenge Regeln selbst im Freizeitsport

Wettkämpfe sind nicht nur dem Spitzensport vorbehalten. Auch viele Freizeitsportler*innen messen sich gerne, etwa beim Marathon oder bei Radveranstaltungen. Aber Vorsicht: Auch für sie gelten Anti-Doping-Bestimmungen. Und die sind oft strenger, als vermutet.   mehr

Schützt Lithium vor Demenz?
Schützt Lithium vor Demenz?

Behauptung im Netz

Lithium ist ein starkes Medikament gegen schwere psychische Erkrankungen. Im Netz kursiert aber auch die Behauptung, dass Lithium in geringen Dosen Demenz vorbeugen kann. Was ist dran?   mehr

Faktencheck Krebsdiäten
Faktencheck Krebsdiäten

Nützlich oder schädlich?

Viele Menschen mit Krebs hoffen, den Tumor durch eine spezielle Ernährung beeinflussen zu können. Doch eine neue Leitlinie macht deutlich: Für Krebsdiäten gibt es keinen belegten Nutzen. Und wenn sie zu einer Mangelernährung führen, können sie sogar gefährlich werden.   mehr

Präeklampsie & Co erhöhen Herzrisiko
Präeklampsie & Co erhöhen Herzrisiko

Schwangerschaft mit Folgen

Schwangerschaftskomplikationen müssen nicht nur akut gut beobachtet werden. Betroffene Frauen haben auch lange nach der Geburt ein erhöhtes Risiko für Bluthochdruck und Herzinfarkt.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Apotheke am Solbrigplatz OHG
Inhaber Carsten Albrecht, Thomas Schröder
Telefon 03765/1 32 24
Fax 03765/1 32 25
E-Mail info@apotheke-am-solbrigplatz.de